Region: Tyskland

Änderung des § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)

Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

29 Underskrifter

Samlingen er afsluttet

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  1. Startede 2022
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

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Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 108e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) dahingehend zu ergänzen, dass dieser Bestechlichkeit nicht nur "bei der Wahrnehmung seines Mandates" sondern auch "unter Nutzung der Autorität seines Mandates oder seiner Kontakte" unter Strafe stellt.

Begrundelse

Der § 108e StGB - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - (Abgeordnetenbestechung) hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen, um bestechliche Abgeordnete, die während der Corona-Pandemie geldwerte Vorteile aus ihrem Abgeordnetenstatus für die Vermittlung der Beschaffung von Corona-Schutzmasken erlangt haben, zur Rechenschaft zu ziehen und strafrechtlich zu belangen. Der Gesetzgeber (hier: insbesondere die Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und FDP) hat in der Vergangenheit mit der Formulierung "in Ausübung seines Mandats" eine so starke Einschränkung vorgenommen, dass die Abgeordneten nicht strafrechtlich belangt werden können und daher auch das Bestechungsgeld, das ihnen zugegangen ist, ihnen nicht wieder weggenommen bzw. nicht eingezogen werden kann.Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des OLG München vom 18.11.21. Das Gericht hat mitgeteilt, dass die Vermögensarreste von zwei Abgeordneten, gegen die ein Verfahren wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Vorteilsnahmen im Zusammenhang mit Corona Schutzmasken geführt wurde, aufgehoben worden seien.

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Oplysninger om petitionen

Petition gestartet: 24.05.2022
Petition endet: 29.06.2022
Region: Tyskland
Kategori:

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