Änderung des § 551 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

6 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 551 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch von der Verzinsung einer Mietkaution auf die Koppelung zur Inflationsrate zu verändern, um den Wertverlust einer gezahlten Mietkaution nach bestehendem Gesetz zu verhindern.

Begründung

Der §551 Abs, 3 BGB verlangt von Vermietern, die vom Mierter gezahlte Kaution auf einem Sparkonto zu dem üblichen Zinssatz zu sichern. Seit einigen Jahren beträgt dieser Zinssatz nun zwischen 0,0% und 0,1%, d.h. er liegt wesentlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate. Je länger ein Mieter also ein Objekt anmietet, desto größer ist der Wertverlust seiner geleisteten Kaution. Da es sich bei einer Kaution um eine Sicherungsleistung handelt, muss der reale Wert dieser Leistung auch zurückerstattet werden. Dies wäre durch eine Kopplung an die reale Inflationsrate gegeben. Der tatsächliche Wert der Sicherung bleibt dem Mieter so erhalten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.08.2021
Sammlung endet: 25.08.2021
Region: Deutschland
Kategorie:  

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