13 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Es wird gefordert § 8 (1) der Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV folgendermaßen abzuändern:"(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind der verbrauchsabhängige Teil nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten betreffend die Heizungskosten nach der Wohn- o. Nutzfläche, die des Warmwassers nach Personenanzahl je Mieteinheit zu verteilen."Prinzipiell sollen verbrauchsunabhängige Umverteilungen in der HeizkostenV vermieden werden.
Raison
Es macht vor dem Hintergrund der ökologischen Umgestaltung keinen Sinn, energiesparendes Verhalten durch Umlagen zu bestrafen oder energieverschwendendes damit zu subventionieren.Die Umlage der übrigen Kosten nach Wohnraumfläche macht beim Warmwasserverbrauch keinen Sinn, da dieser offensichtlich eher von der Anzahl der Personen, die eine Wohnung teilen abhängig ist, als von der Fläche.Alleinstehende Personen, werden gegenüber Familien unverhältnismäßig benachteiligt, da erstere den Verbrauch der letzteren quersubventionieren. Für keinen besteht dadurch ein Anreiz, sein Verhalten ökologischer zu gestalten.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
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Pétition lancée:
11/12/2020
Fin de la pétition:
11/03/2021
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.