A petíció címzettje:
Frau Eva Bulling-Schröter / Deutscher Bundestag / Ausschuss für Umwelt, Naturschutz & Reaktorsicherheit
1934 erließ Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister, das Reichsjagdgesetz. In den westlichen Ländern der Bundesrepublik wurden zwischen 1949 und 1950 Landesjagdgesetze erlassen, die in ihren Grundzügen wesentlich dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen; das jagdliche Brauchtum und die Trophäenorientierung wurde nicht einmal ansatzweise verändert In deutschen Wäldern und Fluren gelten also nicht moderne Maßstäbe von Natur- und Tierschutz, sondern Jagdtraditionen aus der Zeit von Reichsjägermeister Göring; und diese haben im 21. Jahrhundert nun wirklich nichts mehr verloren. Die Jagd ist somit aus ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen. In den einschlägigen Jagdzeitschriften geben Jäger offen zu: Der wahre Grund für die Jagd ist die »Lust am Töten« und die »Freude am Beutemachen«. In einer modernen Gesellschaft stellt sich jedoch die Frage, ob der Jagdtrieb einzelner Menschen es rechtfertigen darf, Tiere qualvoll zu töten. In den hochindustrialisierten Ländern unserer modernen Welt kann man kaum davon sprechen, dass Menschen jagen müssen, um sich zu ernähren oder kleiden zu können. In weiten Teilen der westlichen Welt werden Tiere überdies zunehmend als Mitlebewesen akzeptiert, die – ähnlich wie der Mensch – einen Anspruch auf Leben und Unversehrtheit besitzen. Weder die Produktion eines Luxusguts (wie es etwa ein Pelzmantel fraglos darstellt) noch die Jagdfreude eines Menschen rechtfertigen vor diesem Hintergrund das – oftmals qualvolle – Töten eines Tieres.
Indoklás:
Wir fordern die politisch Verantwortlichen in aller Dringlichkeit auf:
Verbot der Tötung von Haustieren Ganz »legal« fallen jährlich ca. 300.000 Katzen und ca. 30.000 Hunde den Jägern zum Opfer. Jede Katze, die je nach Bundesland ein paar 100 Meter vom nächsten bewohnten Haus ihre Mäuse fängt, läuft Gefahr, von einem Jäger erschossen zu werden. Die Tötung freilaufender Haustiere im Rahmen des so genannten Jagdschutzes ist ebenso wie die Verfolgung anderer, derzeit nicht der Naturschutzgesetzgebung unterstellter Arten zu verbieten. Diese Forderung stellen u.a. auch der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Naturschutzring DNR.
Verbot der Fallenjagd Es gibt keine Fallen, die mit Sicherheit sofort töten. Dennoch ist die Benutzung von Fallen, in denen die Tiere durch das Zusammenschlagen von Stahlbügeln zerquetscht werden, erlaubt. Häufig quälen sich die Tiere stundenlang; oder es werden Gliedmaßen eingequetscht, die sich die Tiere abbeißen, um zu entkommen. In Lebendfallen gefangene Tiere geraten in große Panik und Todesangst, verletzen sich, leiden Hunger und Durst, bevor sie vom Jäger erschossen oder erschlagen werden.