Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Reformierung des Gemeindefinanzsystems

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
234 Destekleyici 234 İçinde Renanya-Palatina

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2015
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Das Gemeindefinanzsystem (Landesfinanzausgleichgesetz) soll dahingehend reformiert werden, dass den Kommunen so viel Geld zur Verfügung steht, dass diese dauerhaft ihre Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllen können.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Siehe oben.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesregierung/Landtag Rheinland-Pfalz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Landesfinanzausgleichgesetz.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Die vier am höchsten verschuldeten Städte Deutschlands kommen aus Rheinland-Pfalz, ebenso die beiden am höchsten verschuldeten Kreise. Ungeachtet von Rekordeinnahmen und der Anhebung von Steuern auf den Nivellierungssatz erdrückt der Schuldenberg viele Kommunen. Die Verschuldung nimmt trotz Konzentration auf die Pflichtaufgaben zu. Die Kommunen können sich gegen die Erhebung/Anhebung von Verbandsgemeindeumlage und Kreisumlage nicht wehren. Nicht selten bleiben deshalb deutlich weniger als 10% der eigenen Einnahmen in der Gemeindekasse. Fazit: Die desolate finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist strukturell und systemimmanent! Die Forderung der Änderung des Gemeindefinanzsystems ergibt sich auch aus Artikel 49, Abs. 6 der Landesverfassung: "Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern.

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Haberler

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Landesfinanzaus-
    gleichsgesetzes begehren. Im Einzelnen wünschen Sie, dass “den Kommunen so viel Geld
    zur Verfügung steht, dass diese dauerhaft ihre Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß an frei-
    willigen Aufgaben erfüllen können“.

    Darüber hinaus baten Sie um Veröffentlichung Ihrer Petition; die Prüfung der Voraussetzun-
    gen hierfür war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat der
    Petitionsausschuss in seiner 36. Sitzung am 22. September 2015 von der Veröffentlichung
    Ihrer Legislativeingabe Kenntnis genommen. Die Mitzeichnungsfrist Ihrer öffentlichen Petiti-
    on, in der 234 weitere Personen mitzeichneten, endete am 16. Oktober 2015.

    Der Petitionsausschuss... daha ileri

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