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Änderung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde

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Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
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  1. Algatatud 2012
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Seit 2004 gibt es in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG), als Schutzmaßnahme vor aggressiven, beißenden, Wild hetzenden Hunden. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, werden nach diesem Gesetz allein aufgrund ihrer Rasse als besonders gefährlich eingestuft und zu lebenslangem Leinenzwang Maulkorbpflicht und Unfruchtbarmachung verurteilt. Mittlerweile gibt es fundierte Nachweise die belegen, dass das Beißverhalten nicht rasseabhängig ist, sondern von der Haltung und Sozialisation des Hundes durch den Halter entscheidend beeinflusst werden. So belegt beispielsweise die Beißstatistik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, dass es von 2001 bis 2011 in Rheinland-Pfalz 5.310 Beißvorfälle mit Hunden gab, bei der es zur Verletzung von Menschen, Tieren oder zur Tötung von Hunden durch Hunde kam. Dabei entfielen nur 4,52% auf vom LHundG als gefährlich eingestufte Rassen (sogenannte Kampfhunde oder Listenhunde). Viele friedliche Hunde der sogenannten Kampfhunderassen müssen aufgrund unseres Landesgesetzes ihr Leben in Tierheimen fristen. Andere sind lebenslang mit Maulkorb- oder Leinenzwang gestraft, dies widerspricht dem Tierschutzgedanken und erschwert die Sozialisation der Tiere. Es ist an der Zeit, dass sich der rheinland-pfälzische Landtag mit dem Thema befasst und ein zeitgemäßes Hundegesetz beschließt, das dem Schutz der Bevölkerung dient und gleichzeitig dem Tierschutz gerecht wird.

Selgitus

Meine Familie fühlt sich dem Tierschutz verpflichtet und ist darüber hinaus von dem Landesgesetz selbst betroffen. 2005 haben wir eine American Staffordshire Hündin aus dem Tierheim aufgenommen. Sie lebte 7 Jahre bei uns und war ein sehr liebes Tier ohne jegliche Aggression gegen Menschen sowie gegen andere Hunde gleich welcher Rasse und welchen Geschlecht. Aufgrund der Auflagen konnte sie nie ohne Leine mit anderen Hunden spielen und hatte außer zu Menschen nur selten Kontakte zu anderen Hunden. 2011 musste sie aufgrund eines Leidens eingeschläfert werden. 2011 hat sich unsere Familie entschlossen, wieder einem Tierheimhund eine Chance zu geben. Gerade weil es sich nicht viele Menschen aufgrund der Gesetzeslage antun, einen sogenannten Kampfhund aufzunehmen, die Auflagen zu erfüllen und mit Anfeindungen zu leben, sahen wir uns in der Verantwortung Tieren dieser Rasse gegenüber. Im September 2011 haben wir einen weiblichen American Staffordshire Welpen aus dem Tierschutz Berlin bei uns aufgenommen. Das Tier ist sehr lieb, anhänglich und in keiner Weise aggressiv. Im täglichen Spiel mit anderen Hunden fällt ihre freundliche, aufmerksame Art besonders auch Fremden auf. Zur Erfüllung aller Auflagen nach Gesetz und Haltevorschriften der Ordnungsbehörde muss das Tier lebenslang an der Leine geführt werde, ab dem 13. Lebensmonat einen Maulkorb tragen und kastriert werden. Dies ist für Hund und Halter eine unnötige Härte aufgrund des Landesgesetzes, die darüber hinaus in grober Weise dem Tierschutzgedanken widerspricht. Wir möchten eine zeitgemäße, verantwortliche und tierschutzgerechte Entscheidung, die Hunden gleich welcher Rasse ein artgerechtes Leben ermöglicht, Halter von dem Druck entbindet, gesetzeskonform und dennoch Tierschutzgerecht zu handeln und präventiv Beißvorfälle durch Sachkunde bei Hundehaltern reduziert.

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sehr gute Petition daher das beste ist in Privaten bereichen Hunde komplett zu Verbieten. schon sind wir alle sorgen los.

Wie von Fr.König schon erwähnt, ist nicht die Rasse des Hundes auschlaggebend. Wer plant einen Hund nur aus dem Gedanken heraus anzuschaffen eine Kampfmaschine daraus zu machen wird eben in Zukunft auf andere Rassen zurückgreifen. Hier geht es auch nicht um Hundekot auf Spielplätzen, oder machen dort nur die sogenannten Kampfhunde hin? Es liegt doch immerhin an der Erziehung des Hundes und an der Verantwortlichkeit des Halters, was er aus seinem Hund macht.

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