Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αναφοράς Änderung IfSG § 28a: Abkehr von Inzidenz als alleinigem Entscheidungskriterium für Schutzmaßnahmen
Υγεία

Änderung IfSG § 28a: Abkehr von Inzidenz als alleinigem Entscheidungskriterium für Schutzmaßnahmen

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Deutscher Bundestag
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Ich fordere die Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Entscheidungskriterium für Coronavirus-Infektionsschutzmaßnahmen im IfSG § 28a.

Αιτιολόγηση

Wissenschaftler weisen immer wieder darauf hin, dass Entscheidungen über Lockerungen oder Verschärfungen von Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur anhand des bundesweiten 7-Tages-Inzidenzwertes getroffen werden sollten. Von Virologen und Epidemiologen wird immer wieder empfohlen, die Verbreitungsgeschwindigkeit, die Intensivbelegung, die Anzahl Verstorbener usw. einzubeziehen. Die Politik ignoriert diese Empfehlung und begründet dies mit politischen Abwägungen. Die Akzeptanz der Bevölkerung schwindet dadurch und die Ängste in der Bevölkerung nehmen immer mehr zu. Die Folgen sind gravierend, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft, vor allem für unsere Kinder.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html

++++++ Aktuelles ++++++

28.02.2021:

Immer mehr Politiker, vor allem auch Ministerpräsidenten sprechen sich dafür aus, sich nicht starr an den Inzidenzwerten zu orientieren, so wie zuletzt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (https://amp.tagesspiegel.de/politik/corona-gipfel-mit-merkel-am-mittwoch-wird-jetzt-gelockert-trotz-dritter-welle/26958150.html). Sobald die Impfbereiten unter den Hochbetagten vollständig immunisiert sind und erkennbar ist, dass die Intensivfälle nicht mehr stark zunehmen, müssen die Corona-Maßnahmen schrittweise aufgehoben werden.

Selbst das RKI erwähnt in seinem ControlCOVID Stufenplan neben der Inzidenz den Anteil von Corona-ITS-Patienten an der ITS-Gesamtkapazität + weitere Hilfsindikatoren, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Stufenplan.html.

04.03.2021:

Es tut sich was:

Bundestagsdebatte zum Gesetzesentwurf zur "epidemischen Lage nationaler Tragweite" am 04.03.21:

https://youtu.be/WrxnCmJAmLw?t=4277

Im Gesetzesentwurf ist enthalten, dass bei Maßnahmen nicht mehr alleine die Inzidenz herangezogen werden darf. Zudem nur noch Gültigkeit für max. 3 Monate.

23.03.2021:

Laut Söder soll das LGL über Ostern versuchen, eine Methode zur Bestimmung der Epidemieentwicklung zu finden, die NICHT NUR den Inzidenzwert berücksichtigt:

https://youtu.be/SDUnsyG_eXg?t=451

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