Änderung straßenverkehrsrechtl. Vorschriften (§ 35 h Abs. 3 StVO)/Mitführung von 2 Atemschutzmasken in Kfz-Verbandskästen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
4 Unterstützende 4 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterstützende 4 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (§ 35 h Abs. 3 Straßenverkehrsordnung) gefordert, dass neben dem Erste-Hilfe-Material nach DIN 13 164 auch 2 Atemschutzmasken (ggf. der Norm FFP 2) in den Verbandskästen der Fahrzeuge mitgeführt werden müssen.

Begründung

Durch diese Änderung würden sukzessive alle Verbandkasten - z. B. im Rahmen der Neuausstattung bzw. des turnusmäßigen Austauschs nach Ablauf der Haltbarkeit - mit den Schutzmasken ausgerüstet werden. Bei Bedarf wären somit flächendeckend Masken im Zugriff.Bei Bedarf wäre sehr schnell eine Vielzahl von Masken verfügbar.

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