Regione: Germania

Änderung von § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Supporto 11 in Germania

Raccolta voti terminata

11 Supporto 11 in Germania

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  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend abgeändert wird, dass ein Kraftfahrzeug auch nichterwerbsfähigen Personen zusteht und der Wert eines Fahrzeugs nicht generell auf 7.500 Euro begrenzt wird. Dort könnte man als Ausgleich auch die Fahrzeuge nicht pro Person, sondern pro Haushalt eingrenzen.

Motivazioni:

Auch nicht erwerbsfähige Personen sind auf ein Fahrzeug, wohnortabhängig und dem öffentlichen Nahverkehr geschuldet, angewiesen. Ob es als Familienfahrzeug dient oder als Krankentransport für zu pflegende Familienmitglieder sollte keine Rolle spielen, sondern der Aspekt, dass man darauf angewiesen ist, um auch z.B. kulturelle Angebote wahrnehmen zu können und damit ein gesellschaftliches Miteinander stattfinden kann.Der Fahrzeugwert ist ebenso dem aktuellen Fahrzeugmarkt unangemessen, da gerade der Umweltfaktor die Fahrzeuge erheblich teurer gestaltet und die meisten Fahrzeuge weit über dieser Preisspanne liegen. Das bedeutet, dass Personen mit wenig Geld sich weiterhin dreckige und veraltete Fahrzeuge anschaffen müssten, anstelle von sauberen Elektro-/Wasserstofffahrzeugen.

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