Regione: Vokietija

Änderung von § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 11 in Vokietija

Rinkimas baigtas

11 11 in Vokietija

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

persiuntimas

Mit der Petition wird gefordert, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend abgeändert wird, dass ein Kraftfahrzeug auch nichterwerbsfähigen Personen zusteht und der Wert eines Fahrzeugs nicht generell auf 7.500 Euro begrenzt wird. Dort könnte man als Ausgleich auch die Fahrzeuge nicht pro Person, sondern pro Haushalt eingrenzen.

Priežastis

Auch nicht erwerbsfähige Personen sind auf ein Fahrzeug, wohnortabhängig und dem öffentlichen Nahverkehr geschuldet, angewiesen. Ob es als Familienfahrzeug dient oder als Krankentransport für zu pflegende Familienmitglieder sollte keine Rolle spielen, sondern der Aspekt, dass man darauf angewiesen ist, um auch z.B. kulturelle Angebote wahrnehmen zu können und damit ein gesellschaftliches Miteinander stattfinden kann.Der Fahrzeugwert ist ebenso dem aktuellen Fahrzeugmarkt unangemessen, da gerade der Umweltfaktor die Fahrzeuge erheblich teurer gestaltet und die meisten Fahrzeuge weit über dieser Preisspanne liegen. Das bedeutet, dass Personen mit wenig Geld sich weiterhin dreckige und veraltete Fahrzeuge anschaffen müssten, anstelle von sauberen Elektro-/Wasserstofffahrzeugen.

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diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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