6 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung von § 123 Zivilprozessordnung dahingehend gefordert, dass im Falle der Bewilligung der Prozesskostenhilfe die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, entfällt. Stattdessen sollen Prozessbeteiligte, denen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, im Falle des Prozessgewinns in der Pflicht sein, die sie vertretene Rechtsanwaltschaft zusätzlich mit einem Bonus zu entlohnen, der sich am eigenen Einkommen und am Streitwert orientiert.
Begründung
Wer Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt hat entsprechend wenig finanzielle Mittel. Das Risiko, die gegnerischen Kosten zu tragen, mag gering sein, aber ist ein großes für Menschen die Prozesskostenhilfe bekommen und sich eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung, die sie ja wohlgemerkt auch nicht bekommen oder bekommen haben, nicht leisten können. Im Zuge der Gerechtigkeit und Chancengleichheit, die ja eigentlich hinter dem Gedanken der Prozesskostenhilfe steckt, sollte der erfolgreich vertretene Mandant selber bzw. ggfs. die von dieser Seite beantragte Prozesskostenhilfe seinen Anwalt selber bezahlen bzw. greifen. Jemand, der dank eines auf Prozesskostenhilfe arbeitenden Rechtsanwalts und dessen Engagement erfolgreich einen Prozess gewann, wird sicherlich nicht nur gerne, sondern auch gut einen an seinen finanziellen Möglichkeiten und dem Streitwert orientierten Bonus bezahlen und damit letztlich nicht nur würdigen, was keinesfalls selbstverständlich oder an der Tagesordnung ist, sondern auch den eigenen Rechtsanwalt motivieren.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.07.2022
Sammlung endet:
29.07.2022
Region:
Deutschland
Kategorie: