Bölge : Almanya

Änderung von § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (Nutzungen, Lasten und Kosten)

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

10 imzalar

Dilekçe süreci tamamlandı

10 imzalar

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2020
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 16 Absatz 2 WEG wie folgt zu ändern: Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums der sonstigen Verwaltung und des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach Verbrauch oder Verursachung zu tragen. Eine Abrechnung nach dem Verhältnis seines Anteils findet nur für die Kosten statt, bei denen eine Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich ist. Absatz 3 wird aufgehoben.

Gerekçe

Die bisherige Abrechnung nach Anteilen ist ungerecht. Denn dabei müssen die Eigentümer, die wenig Kosten verursachen, die Verschwendung der anderen mit bezahlen. Ein Beschluss nach Absatz 3 scheitert meistens daran, dass den meisten Eigentümern die erforderliche Sachkenntnis fehlt. Die Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung muss zum Normalfall werden, während sie zur Zeit nur die Ausnahme ist. Zu den Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung wird eine gesonderte Petition eingereicht. Wegen der Begrenzung auf 500 Zeichen war die Aufteilung in 2 Petitionen erforderlich.

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Dilekçe detayları

Petition gestartet: 06.06.2020
Petition endet: 26.06.2020
Bölge : Almanya
Konu:

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