Änderung von § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (Nutzungen, Lasten und Kosten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 16 Absatz 2 WEG wie folgt zu ändern: Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums der sonstigen Verwaltung und des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach Verbrauch oder Verursachung zu tragen. Eine Abrechnung nach dem Verhältnis seines Anteils findet nur für die Kosten statt, bei denen eine Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich ist. Absatz 3 wird aufgehoben.

Begründung

Die bisherige Abrechnung nach Anteilen ist ungerecht. Denn dabei müssen die Eigentümer, die wenig Kosten verursachen, die Verschwendung der anderen mit bezahlen. Ein Beschluss nach Absatz 3 scheitert meistens daran, dass den meisten Eigentümern die erforderliche Sachkenntnis fehlt. Die Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung muss zum Normalfall werden, während sie zur Zeit nur die Ausnahme ist. Zu den Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung wird eine gesonderte Petition eingereicht. Wegen der Begrenzung auf 500 Zeichen war die Aufteilung in 2 Petitionen erforderlich.

Link zur Petition

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