Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird eine Änderung von § 316b des Strafgesetzbuches gefordert, um Einrichtungen und Anlagen, die für die Allgemeinheit von lebenswichtiger Bedeutung sind, besser zu schützen. Hierzu sollen in Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 den Worten "Wasser, Licht" die Worte "Elektrizität, Gas, Kraftstoff" vorangestellt und in Absatz 1 soll hinter "beseitigt," noch "entwendet," ergänzt werden. Zudem sollen die neuen Absätze 4 bis 7 angefügt werden, wie in der Begründung ausgeführt.
Reason
§ 316b StGB: Störung öffentlicher Betriebe......(4) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.(6) Wird die Tat gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Verursacht der Täter hierbei wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Verursacht der Täter hierbei wenigstens leichtfertig eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.(7) Absatz 1 und 2 sind entsprechend auch anwendbar auf in Bau befindliche Anlagen, wenn durch den Eingriff die pünktliche Fertigstellung und Inbetriebnahme gefährdet wird.====Begründung:Durch den Paragraphen soll explizit auch die Versorgung mit Elektrizität und Gas geschützt werden.Durch die neuen Absätze 4 und 5 soll es eine Strafverschärfung geben, falls z. B. durch einen Energieausfall Personen mit Beatmungsgeräten oder anderen medizinischen Lebenserhaltungssystemen nicht mehr versorgt werden und zu Schaden kommen.Ebenso, wenn durch den strafbaren Eingriff Personen auf andere Weise (z. B. durch Ersticken in austretendem Gas, Stromschlag oder Brand/Explosion oder Verletzung durch umherfliegende Teile wie Antriebswellen) zu Schaden kommen.Durch den neuen Absatz 6 soll insbesondere die mutwillige Zerstörung von leistungsfähiger Ladeinfrastruktur durch gewerbsmäßig handelnde Kabeldiebe, die es auf die dicken Kupferkabel abgesehen haben, härter bestraft werden. Der Absatz 7 sorgt dafür, dass die Strafvorschrift auch schon anwendbar ist, wenn die Anlage sich noch im Bau befindet und durch den rechtswidrigen Eingriff die Inbetriebnahme verzögert wird, z. B. weil das zu verlegende Kabel für die Versorgung der Ladesäulen gestohlen wird.
Debate
No CONTRA argument yet.