Änderung von § 69 SchulG; Gleichstellung aller Schülerinnen und Schüler mit Studierenden

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
13 Toetav 13 sees Rheinland-Pfalz

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  1. Algatatud 2016
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See on veebipõhine petitsioon des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse ist kostenfrei. Für Studenten kostet die Beförderung pro Halbjahr 195,93 €, dies gilt für einen großen Einzugsbereich. Ab der 11. Klasse auf dem Gymnasium müssen Eltern aber für den Schüler ein Ausbildungsticket kaufen, dass in userem Fall 940,-€ im Jahr kostet. Da ist dann aber nur die Beförderung zwischen Schule und Wohnort enthalten, für das sogenannte Fritz-Ticket müssen wir zusätzlich noch einmal 60,-?, also insgesamt 1000,-? bezahlen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen

Ich möchte eine gerechtere Kostenverteilung erreichen. Das Gesetz zur kostenfreien Beförderung wurde doch gemacht, um es allen Schülern zu ermöglichen, eine höhere Schüle zu besuchen, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Gild dieses Möglicmachen nur bis zum Erreichen der Realschulreife? Ich finde unseren Anteil zur Schülerbeförderung unverhältnismäßig hoch, es wird gleichgesetzt mit Auszubildenden, die ja aber schon über ein kleines eigenes Einkommen verfügen. Dagegen sind die Kosten für Studentenbeförderung dann wieder sehr niedrig.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Schulbehörde

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, das Gesetz zur Schulbeförderung

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uudised

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Schulgesetzes
    Rheinland-Pfalz (§ 69) begehren. Im Einzelnen wünschen Siedie Gleichstellung aller Schülerin-
    nen und Schüler mit Studierenden hinsichtlich der Beförderungskosten.

    Darüber hinaus baten Sie um Veröffentlichung Ihrer Petition. Die Mitzeichnungsfrist Ihrer öf-
    fentlichen Petition, in der 13 Personen mitzeichneten, endete am 1. Juni 2016.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 2. Sitzung am 28. Juni 2016 über Ihre Legislativeingabe
    beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der Rechtslage
    sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium für... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd