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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…von Vorständen und Topmanagern grosser Aktiengesellschaften sollen die individuellen Vergütungen in ihrem Gesamtbetrag und auch ihre einzelne Vergütungsteile (Gehälter, Boni, Abfindungen,Annehmlichkeiten) gesetzlich nach oben begrenzt (gedeckelt) werden.
Begrundelse
Exzesse bei Bonus-Zahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager großer Aktiengesellschaften sollten durch eine gesetzliche Regelung unterbunden werden.In den Kontrollgremien der Konzerne (Aufsichtsräte) handeln bisher eine kleine Gruppe von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern Gehälter und Boni der Topmanager aus. Das ein Dax-Vorstand 54 mal so viel verdient wie ein Angestellter, ist sachlich durch nichts zu begründen.(Nach einer im Juli 2012 veröffentlichten Studie der DSW kassierten DeutschlandsTop-Manager 54 Mal so viel wie ein durchschnittlicher Angestellter eines Dax-Konzerns. Im Schnitt überwiesen die 30 Dax-Unternehmen ihren Vorständen jeweils gut 3,14 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2011)Daran hat auch bisher nichts genützt , das seit Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung 2009 bei großen Aktiengesellschaften die Hauptversammlung das jeweilige Vorstandsvergütungssystem billigt. (abnickt und durchwinkt)Denn viele Aktionäre sind renditegetrieben. Das sind Investoren, Hedgefonds, deren Geschäftsmodell von den unangemessenen Boni bestimmt wird.
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Andragende startede:
05.03.2013
Andragendet slutter:
12.04.2013
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 15-03-2016Pet 4-17-07-414-048085
Aktienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die individuellen Vergütungen von Vorständen
und Topmanagern großer Aktiengesellschaften in ihrem Gesamtbetrag und auch ihre
einzelnen Vergütungsteile gesetzlich nach oben begrenzt werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dies sei erforderlich, um
Exzesse bei Bonus-Zahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager zu
unterbinden. Die bisherigen rechtlichen Regelungen seien nicht ausreichend.
Hinsichtlich der weiteren... mere
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