Aktualisierung von § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (Unterweisung)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung in Bezug zur Form der Unterweisung aktualisiert.

Begründung

Die notwendige Form der Unterweisungen durch den direkten und persönlichen Dialog durch den Arbeitgeber mit den Beschäftigten sind während der Corona-Pandemie in zahlreichen Unternehmen nicht immer durchführbar gewesen. Auch die Landesarbeitsschutzbehörden verweisen darauf, das die Unterstützung mit elektronischen Hilfsmitteln nicht die persönliche Unterweisung und das Mitarbeitergespräch durch den jeweiligen Vorgesetzten vor Ort ersetzen kann.Dadurch, dass während der Pandemie nun Homeoffice durch die Arbeitgeber angeboten werden soll, kann eine persönliche Unterweisung nur sehr schwierig in den Unternehmen durchgeführt werden.Deswegen muss der Gesetzgeber eine digitale Form der Unterweisung ermöglichen.

Link zur Petition

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