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Allgemeine Kulturpflege - Mahnmal für Euthanasieopfer

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Mahnmal für Behinderte, die im 3. Reich ermordet wurden, an einer zentralen Stelle zu errichten.

Perustelut

Wir bitten um die Errichtung eines Mahnmals für Behinderte, die im 3. Reich ermordet wurden, an einer öffentlich zugänglichen zentralen Stelle.Behinderte zählten zu den ersten Opfern des 3. Reiches.Bis heute existiert kein zentrales Mahnmal für die Opfer der Euthanasieverbrechen. Dies ist vermutlich auch dem Sachverhalt geschuldet, dass es kaum Überlebende dieser Verbrechen gibt und es fürdiese auch selbst selten möglich war, dieses Anliegen öffentlich zu vertreten.Behinderte leben heute noch oft am Rande der Gesellschaft und haben kaum eine Lobby, die ihre Interessen vertritt.Vielleicht gibt es deshalb noch kein zentrales Mahnmal für Behinderte, wie sie für andere Opfer des Nationalsozialismusin den letzten Jahren schon errichtet wurden. Zwar existieren Denkmäler in diversen Behinderteneinrichtungen, jedoch sollte besonderes Augenmerk auf der Aufstellung eines würdigen Mahnmals an einer zentralen für jeden Bürger zugänglichen Stelle liegen.Das Mahnmal bietet neben dem Gedenken an die zahlreichen Opfer auch die Möglichkeit, an mutiges Eintreten von Einzelnen zu erinnern, die entschlossen den Euthanasieverbrechen bzw. der Verfolgung von Menschen mit Behinderung entgegengetreten sind, und an das Leid von Familienangehörigen der Menschen mit Behinderung. Ein Innehalten eines jeden Bürgers für die Schwächsten einer Gesellschaft, die zu den ersten Opfern von Ausgrenzung, Misshandlung und Deportation zählten, zu ermöglichen, muss ein Anliegen jeder sozialen Gesellschaft sein. Lasst niemals wieder eine Zeit kommen, in der wir den Schwächsten in der Gesellschaft unseren Schutz versagen!Wir sind Eltern einer behinderten 18jährigen Tochter (Down Syndrom).

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Uutiset

  • Pet 3-17-04-224-043877Allgemeine Kulturpflege
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Die Petentin setzt sich dafür ein, ein Mahnmal für Behinderte, die im Dritten Reich
    ermordet wurden, an einer zentralen Stelle zu errichten.
    Die Petentin kritisiert, dass es bis heute kein zentrales Mahnmal für die Opfer der
    Euthanasieverbrechen während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes gebe.
    Sie vermute, führt die Petentin aus, dass der Grund dafür sei, dass die behinderten
    Menschen in unserer Gesellschaft oft am Rande lebten und kaum eine Lobby für ihre
    Interessen hätten. Zwar existierten Mahnmale in diversen... enemmän

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