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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um den Begriff der "politischen Überzeugung" zu erweitern.
Perustelut
§ 1 AGG lautet wie folgt:„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff der „Weltanschauung“ nicht mit dem der „politischen Überzeugung“ gleichzusetzen (Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes). Somit schützt das AGG niemanden vor Diskriminierung aufgrund seiner politischen Überzeugung. Jedem kann die Einstellung verweigert werden, jeder kann im Dienst benachteiligt oder gekündigt werden, nur weil der Arbeitgeber seiner politischen Überzeugung gegenüber intolerant ist. Gegen eine „sozial ungerechtfertigte“ Kündigung kann man sich nur bei einem über sechs Monate andauernden Arbeitsverhältnis zur Wehr setzen; bei einem kürzere Zeit bestehenden Arbeitsverhältnis ist man schutzlos, auch wenn die Kündigung ausschließlich wegen der politischen Ansichten des Arbeitnehmers erfolgt – und selbst dann, wenn er diese lediglich privat und außerhalb des Arbeitsplatzes geäußert hat.In einer Demokratie, in der Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt, darf die Äußerung politischer Ansichten oder die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei oder sonstigen politischen Vereinigung nicht zu Diskriminierung führen. Diese Lücke im AGG muss geschlossen werden.
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Vetoomus alkoi:
29.09.2017
Vetoomus päättyy:
13.11.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 13.2.2019Pet 4-18-07-408-046296 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um
den Begriff der „politischen Überzeugung“ zu erweitern.
Zur Begründung wird insbesondere vorgetragen, dass das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz niemanden vor Diskriminierung, Benachteiligung und
Intoleranz aufgrund politischer Überzeugung schütze. Die Äußerung politischer
Ansichten, die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei oder sonstigen politischen
Vereinigung dürfe nicht zu einer Diskriminierung, Kündigung... enemmän
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