Erfolg
 

Alternative Energiequellen - Örtlich betriebene Biogasanlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

141 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

141 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird die Förderung der Energieerzeugung auf der Grundlage nachwachsender Rohstoffe in Form kleiner, örtlich betriebener Biogasanlagen gefordert (nach dem Beispiel des Dorfes Jühnde im Landkreis Göttingen).

Begründung

Die derzeitige Situation der Energieerzeugung in Deutschland beruht auf einem Mix von fossilen Energieträgern (ca. 83%), Kernenergie (ca 12,5%) und einem unter 5% liegendem Anteil erneuerbarer Energien. Da es grundsätzlich sinnvoll ist, Energie dort zu erzeugen, wo sie verbraucht wird, sind kleine effektive Einheiten zur Versorgung von privaten Haushalten und Industrie- und Handwerksbetrieben mit geringem Energieaufwand, großen, verlustbehafteten Kraftwerken vorzuziehen. Da die Erzeugung von Energie in solchen Biogasanlagen fast ausschließlich mit vor Ort bestehenden Energieträgern, wie Rasenschnitt, Grünschnitt, Pflanzenstengeln aus Getreideanbau, Laub, Tierkot und anderen pflanzlichen und tierischen \

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.08.2008
Sammlung endet: 25.11.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Michael Wöstefeld

    Alternative Energiequellen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung

    Durch die Petition soll die Energieerzeugung auf der Grundlage kleiner, dezentraler
    Biogasanlagen forciert werden.

    Der Petent fordert den Deutschen Bundestag unter Hinweis auf das Anschauungs-
    beispiel des Bioenergiedorfes Jühnde im Landkreis Göttingen auf, die Erzeugung
    von Energie durch kleine, örtlich betriebene und auf der Basis nachwachsender
    Rohstoffe arbeitende Biogasanlagen zu fordern und zu fördern. Für die entspre-
    chende Umstellung der Energieversorgung sei ein Zeitraum von 20 Jahren festzu-
    legen, wobei darauf zu achten sei, dass die Biogasanlagen sowohl verwaltungstech-
    nisch als auch wirtschaftlich in der Hand der jeweiligen Kommune verblieben.

    Zur Begründung seiner Forderung verweist der Petent auf die vielfältigen Vorteile
    einer dezentralen, auf dem Einsatz nachwachsender Rohstoffe aufbauenden Ener-
    gieversorgung.

    Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die Akte Bezug
    genommen.

    Zu dieser öffentlichen Petition sind 141 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge
    eingegangen.

    Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
    schutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung der Eingabe wie folgt dar:

    Die Errichtung und der Betrieb von kleinen Biogasanlagen, die nachwachsende Roh-
    stoffe einsetzen, sind durch die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufassung
    des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits deutlich attraktiver geworden als
    bisher. Der Gesetzgeber hat bei der Anpassung der Vergütungsregelungen eine
    ganze Reihe von Veränderungen vorgenommen, die kleine landwirtschaftliche Bio-
    gasanlagen, die nachwachsende Rohstoffe und Gülle einsetzen, besonders begüns-
    tigen. Bereits vor Inkrafttreten der Neufassung des EEG haben vielerorts Planungen
    für derartige Biogasanlagen begonnen.

    Das Beispiel des Bioenergiedorfes Jühnde hat bundesweit viele Nachfolgeprojekte
    initiiert. Das BMU und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) unterstützten Initiativen für Bioenergiedörfer durch
    Projekte, Beratung, Wettbewerbe und einen Leitfaden "Wege zum Bioenergiedorf".
    Seit September 2008 sind Biogasleitungen und Wärmenetze im Zusammenhang mit
    Bioenergiedörfern auch im Rahmen des KfW -Programmes Erneuerbare Energien
    förderfähig.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass insoweit dem Anliegen des Petenten bereits
    teilweise entsprochen worden ist.

    Was den geforderten Betrieb der Biogasanlagen durch die Kommunen anbelangt, so
    wäre dies eine Einschränkung des möglichen Betreiberspektrums, die bewährte
    Betreibermodelle der Wärmenutzer oder von Landwirten, beispielsweise Genossen-
    schaften, unberücksichtigt ließe. Eine derartige Regelung wäre nicht sachgerecht
    und kann deshalb vom Petitionsausschuss nicht befürwortet werden.

    Auf der Grundlage der voranstehenden Ausführungen empfiehlt der Petitionsaus-
    schuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teil-
    weise entsprochen werden konnte.

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