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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge zusammen mit dem „Rentenpaket“ auch beschließen,dass mit Wirkung ab 1.7.2014§ 249 SGB VI zu ergänzen ist, dass die Rentenhöhe der durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten berechtigten Person den Betrag nicht unterschreiten darf, den die Rente ohne die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hätte.
Perustelut
Weniger Rente durch Kindererziehungszeiten - das ist in vielen Fällen leider Realität, ohne dass die Betroffenen das ahnen oder erkennen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) räumt ein, dass durch zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten der Anspruch auf Mindestentgeltpunkte "verloren gehen und die Rente dadurch geringer ausfallen kann“.Leider nur durch gemeinsame Pressemitteilung vom 21.8.2018 und ohne sonst erkennbare weitere Maßnahmen haben der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. bereits gefordert, eine regulierende Formulierung in den Entwurf aufzunehmen. Wer Kinder großgezogen hat, darf keinesfalls mit Erziehungszeiten weniger Rente erhalten als ohne. Eine Änderung sei hier zwingend erforderlich und wäre durch eine Vergleichsberechnung in der Praxis leicht umzusetzen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
30.08.2018
Vetoomus päättyy:
24.10.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 8.1.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan