Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ergänzung des § 249 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Beitragszeiten wegen Kindererziehung)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge zusammen mit dem „Rentenpaket“ auch beschließen,dass mit Wirkung ab 1.7.2014§ 249 SGB VI zu ergänzen ist, dass die Rentenhöhe der durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten berechtigten Person den Betrag nicht unterschreiten darf, den die Rente ohne die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hätte.

Begründung

Weniger Rente durch Kindererziehungszeiten - das ist in vielen Fällen leider Realität, ohne dass die Betroffenen das ahnen oder erkennen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) räumt ein, dass durch zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten der Anspruch auf Mindestentgeltpunkte "verloren gehen und die Rente dadurch geringer ausfallen kann“.Leider nur durch gemeinsame Pressemitteilung vom 21.8.2018 und ohne sonst erkennbare weitere Maßnahmen haben der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. bereits gefordert, eine regulierende Formulierung in den Entwurf aufzunehmen. Wer Kinder großgezogen hat, darf keinesfalls mit Erziehungszeiten weniger Rente erhalten als ohne. Eine Änderung sei hier zwingend erforderlich und wäre durch eine Vergleichsberechnung in der Praxis leicht umzusetzen.

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