Região: Alemanha

Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung - Lineare Anerkennung der Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung unabhängig vom Geburtsort

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
49 Apoiador 49 em Alemanha

A petição não foi aceite.

49 Apoiador 49 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das bei den Renten die Kindererziehungszeit linear zur Rentenberechnung angerechnet wird unabhängig wo das Kind geboren ist.

Razões

Leider ist es momentan so das wenn eine Mutter ihr Kind im Ausland geboren hat und nach 1 Jahr nach Deutschland einwandert und das Kind nicht von Geburt an in Deutschland gelebt hat, nicht zur Renten angerechnet wird. Ob dies nicht zum Rentenzeit oder Rendenbeiträge gemeint ist, ist egal. Dies ist unfair. Es sollte nach meiner Meinung lienar angerechnet werden. Sollte das Kind die ersten 2 Jahre nicht in Deutschland erzogen worden sein, so sollte auch lediglich nur die 2 Jahre abgezogen werden und nicht mehr.

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Novidades

  • Pet 3-18-11-8214-025439

    Anerkennung von Zeiten der
    Kindererziehung in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Kindererziehungszeiten linear bei der
    Rentenberechnung angerechnet werden und zwar unabhängig davon, wo das Kind
    geboren wurde.
    Zur Begründung führt der Petent insbesondere aus, dass er es als ungerecht
    empfinde, dass Kindererziehungszeiten von Kindern, die im Ausland geboren wurden
    und daher nicht in Deutschland gelebt hätten, nicht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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