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Angemessener Betreuungsschlüssel in KiTas

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Petitionsauschuß des Landtags
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Der Landtag NRW möge beschließen, dass die "Gruppenform I", die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) eine Betreuung von 20 Kindern durch lediglich 2 Vollzeitfachkräfte plus maximal 22,5 sonstige Personalkraftstunden (Praktikanten etc.) billigt, verändert wird. Es möge ein Betreuungsschlüssel eingerichtet werden, der es wie in der Gruppenform II ermöglicht, dass eine Vollzeitfachkraft für maximal fünf Kinder zuständig ist.

Причина

Der derzeitige Betreuungsschlüssel im Anhang zu § 19 KiBiz sieht eine Fachkraft für 10 Kinder vor, optional können bis zu lediglich 22,5 Wochenstunden für eine zusätzliche Kraft (Praktikant, Freiwilliges Soziales Jahr) eingesetzt werden. Zwei- bis dreijährige (Klein-)Kinder haben jedoch einen erhöhten Betreuungsbedarf, da sie größtenteils noch gewickelt werden müssen und in ihrer sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung noch nicht so unabhängig sind, dass sie sich frei in einer solch großen Gruppe bewegen und entwickeln können. Vor dem Hintergrund sozialer Probleme in Familien und Schulen und im Bereich Bildung allgemein, ist eine intensivere Betreuung zwingend erforderlich. Sie brauchen mehr Ansprache beim Einhalten von Regeln, in der Interaktion mit anderen Kindern und mit Erwachsenen, und beim Entdecken des Raumes und der Welt, in der sie sich bewegen. Auch wenn die Höchstzahl an Zweijährigen mit maximal sechs Kleinkindern pro 20-köpfiger Gruppe begrenzt ist, so können diese maximal sechs Kinder kaum auf ihre Bezugsperson, die auch emotional für sie da sein sollte, zurückgreifen. Es droht eine emotionale, soziale und psychische Unterversorgung. Gerade wenn Personal durch Krankheit oder Urlaubszeiten ausfällt, droht diese Unterversorgung in massiver Weise. Die Gruppenform II für ausschließlich unter dreijährige Kinder bestimmt einen ganz ähnlichen Personalaufwand für nur 10 Kinder. Dieser ist viel besser auf die Bedürfnisse der kleinen Kinder abgestimmt und der Personalschlüssel sollte entsprechend auf die anderen Gruppenformen, in denen sich noch zweijährige Kinder befinden, ausgedehnt werden. Die Kinder, die durch ihre Eltern ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen, sollen nicht nur aufbewahrt werden, sondern die Möglichkeit einer ihrem Alter angemessenen intensiveren Betreuung haben. Die Kinder der heutigen Zeit brauchen eine kompetente und emotional sichere Begleitung ins Leben. Die Förderung ihrer Stärken sowie eine Anleitung zu sozialer und emotionaler Kompetenz sollte im Mittelpunkt stehen, damit die Kinder von heute in der Gesellschaft von morgen zurechtkommen.

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Die Forderung ist berechtigt und zum Wohle aller Kinder nur leider wahrscheinlich lediglich über höhere Elternbeiträge finanzierbar. Unsere Gesellschaft hat leider noch nicht den Wert einer guten Erziehung erkannt.

Die Kitas sind schon heute in Deutschland auf einem sehr hohen Standard. Die Bereitstellung eines Kitaplatzes für jedes Kind bedeutet schon eine große finanzielle Belastung für Staat und Gemeinden. Und Kitaplätze werden nicht nur von Müttern genutzt, die berufstätig sind! Wer soll zusätzliches Personal bezahlen? Woher kommt zusätzliches Personal? Erziehung ist auch eine Pflicht der Eltern und nicht nur des Staates. Kindergeld, Erziehungsgeld, kostenfreie Schulen, weitere Vergünstigungen für Eltern und Kinder. Irgendwann reicht es!

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