Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass eine Teilungsversteigerung erst nach einer Anhörung angeordnet werden kann. Für Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens sollen für den Antragsgegner keine Gerichtskosten entstehen.
Reason
Derzeit werden Zwangsversteigerungen ohne Anhörung angeordnet. Dies mag bei Forderungszwangsversteigerungen aufgrund einer Überraschungsnotwendigkeit gerechtfertigt sein. Dieses Argument greift aber bei einer Teilungsversteigerung nicht. Weitere Gründe, die die derzeitige Praxis rechtfertigen sind nicht ersichtlich. Die derzeitige Praxis, bei der auch Teilungsversteigerungen ohne Anhörung angeordnet werden, verstößt damit gegen § 103 Abs. 1 GG. Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Durchführung der Teilungsversteigerung kann der Antragsgegner derzeit zwar im Rahmen eines Drittwiderspruchsantrags nach § 771 ZPO geltend machen. Dritter ist dabei irreführenderweise der Antragsgegner. Für einen Drittwiderspruchsantrag fallen aber bei Wohnungen hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten an, so dass bei einer Teilungsversteigerung die Position des Antragstellers gegenüber der Position des Antragsgegners unangemessen stark ist.
Debate
No CONTRA argument yet.