Περιοχή: Γερμανία
Υγεία

Anpassung der Belastungsgrenzen - von Brutto- auf Nettoeinkommen

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Die Belastungsgrenze bei den gesetzlichen Krankenversicherungen müssen an die Realität angepasst werden. Zuzahlungen werden ausschließlich für Medikamente angerechnet. Die wahre Belastung aber liegt bei Sehhilfen und Zahnersatz oder auch Krankenhauszuzahlungen.

Αιτιολόγηση

Seit jeher werden immer mehr Menschen von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen, weil sie nicht das Geld haben, um die Zuzahlungen für Sehhilfen, Zahnersatz, Krankenhaus etc. nicht leisten können. Der Grund liegt in der menschenverachtenden Berechnung der Belastungsgrenze nach dem BRUTTOEINKOMMEN eines Haushaltes. Den Menschen wird Geld zugeschrieben, dass bereits vom Finanzamt und auch den Krankenversicherungen eingezogen wurde. Geld das den real nicht zur Verfügung steht, weil dieses nicht ausgezahlt und damit nicht zur Verfügung steht.

Beispiel: Ein zwei Personenhaushalt, beide chronisch krank. Belastungsgrenze 1% des Einkommens. Bei einer Rente von 22.000,00 € p. A. Haushaltseinkommen BRUTTO beträgt die Zuzahlungsgrenze bei 1% = 220,00 €. Das mag zunächst mal nicht viel erscheinen, doch jeder der plötzlich eine unerwartete, von der Regel abweichende, Ausgabe tätigen muss, weiß um das dann aktuelle Problem.

Reale, also Netto, Rentenauszahlung 16.000,00 € p. A. Die Belastungsgrenze aber bleibt bei 220,00 € obwohl die Differenz von 6.000,00 € dem Haushalt real überhaupt nicht zur Verfügung steht, wird die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, für Sehhilfen und Zahnersatz verweigert.

(Bei nicht chronisch Kranken geht es dann um 440 €.)

Die Folge: Zahnersatz kann nicht vorgenommen werden, sicheres Bewegen oder gar Autofahren ohne Sehhilfe ist so gut wie ausgeschlossen. Es wird also auf Biegen und Brechen gespart, sogar an Lebensmitteln, was wiederum Neu- oder auch Folgeerkrankungen und damit steigende Kosten mit sich bringt.

Diese Form der Berechnungsgrundlage ist menschenverachtend und es ist dringend erforderlich, dass die Berechnungsgrundlage vom Brutto-Einkommen zum NETTO-Einkommen geändert wird.

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