Familie

Anpassung der Eltergeldbezugsdauer bei zu früh geborenen Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2.260 Unterstützende 2.159 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.260 Unterstützende 2.159 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Elterngeld wird ab dem Zeitpunkt der Geburt gezahlt. Bei zu früh geborenen Kindern bedeutet dies, dass der Elterngeldbezug durchaus bereits vor Beginn des eigentlich berechneten Geburtstermins beginnt und gerade bei Kindern mit oft erhöhtem Förderbedarf vor Ablauf eines Jahres endet. Wir fordern eine Anpassung (Elterngeldbezug ab berechneten Geburtstermin für Frühchen), um eine Ungleichheit im Gesetz und angemessene Betreuung und Förderung sicherzustellen.

Begründung

Als Vater eines Frühchens, geboren in Schwangerschaftswoche 23 +3, berechneter Geburtstermin 5.3, liegt der Beginn des Elterngeldbezuges fast 4 Monate vor dem eigentlich berechneten Beginn. Dies bedeutet in unserem Falle, ein Ende des Elterngeldbezugs nach ca. 8 Monaten nachdem das Kind das Krankenhaus verlassen wird. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs empfinden wir dies als Gerechtigkeitslücke und plädieren für eine generelle Anpassung dieser Leistung bei zu früh geborenen Kindern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Termin

    am 21.01.2015

    Liebe Unterzeichner,

    nochmals einen herzlichen Dank bisher.
    Am Freitag den 23.1. findet ein Treffen mit Frau Elke Ferner, die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.
    Thema ist unsere Petition.
    Ich werden versuchen, zeitnah über die Ergebnisse zu berichten.

    Vielleicht gelingt es uns ja, noch weitere Unterstützer für unsere Sache zu finden.
    Unterschriftenlisten sind im Umlauf und werden demnächst hochgeladen.
    Auf eine weiterhin erfolgreiche Petition,

    Christian

  • An alle Unterzeichner bisher ein Danke! Leider schläft unsere Petition irgendwie ein im Moment,ein Grund mehr noch mehr aktiv zu werden im Sinne unserer Sache und der nachfolgender Eltern!
    Das Ministerium hat zurück geschrieben,uns keine Hoffnung gemacht..aber die Ungerechtigkeit eingeräumt..man könne sie nicht aus der Welt schaffen,da daraus neue entstehen! Original Dokument lade ich noch hoch! Ich denke mir: genau darum gehts! Auch diese Ungerechtigkeit zu beseitigen..und gerne auch weitere!
    Unabhängig davon ein frohes Weihnachtsfest an alle die es feiern und danke an die,die ähnlich denken!
    Christian

Frühgeborene Kinder holen in ihrer Zeit im Krankenhaus lediglich die Entwicklungsschritte nach, die andere Kinder im Mutterleib bis zur Geburt machen. Dementsprechend kann man die Entwicklungsschritte frühgeborener Kinder erst mit ursprünglich errechnetem Geburtstermin mit denen von reif geborenen Kindern vergleichen. Entwickelt sich beispielsweise ein drei Monate zu früh geborenes Kind normal, ist es bei Ablauf der Dauer der Elterngeldzahlungen auf dem Entwicklungsstand eines 11- statt 14-monatigen Kindes und muss dementsprechend (zu) früh in die Betreuung gegeben werden.

Ich verstehe zwar die Beweggründe aber ein Kind ist nunmal geboren wenn es geboren ist und nicht wann es rechnerisch hätte sein sollen. Und was ist mit den Kindern die nicht zu früh geboren werden und trotzdem mehrere Monate im Krankenhaus bleiben müssen? Irgendwie is das für mich nicht Sinnig.

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