Frühgeborene Kinder holen in ihrer Zeit im Krankenhaus lediglich die Entwicklungsschritte nach, die andere Kinder im Mutterleib bis zur Geburt machen. Dementsprechend kann man die Entwicklungsschritte frühgeborener Kinder erst mit ursprünglich errechnetem Geburtstermin mit denen von reif geborenen Kindern vergleichen. Entwickelt sich beispielsweise ein drei Monate zu früh geborenes Kind normal, ist es bei Ablauf der Dauer der Elterngeldzahlungen auf dem Entwicklungsstand eines 11- statt 14-monatigen Kindes und muss dementsprechend (zu) früh in die Betreuung gegeben werden.
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