Anpassung der Erbschaftsteuer auf vermietete Immobilien an dem Grundsatz der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, die Erbschaftsteuer auf vermietete Immobilien dem Grundsatz der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen anzupassen (bspw. keine Änderung der Bestandsmieten für 10 Jahre und im Fall von Neuvermietung lediglich Anhebung der Mieten auf die Ortsübliche Vergleichsmiete).

Begründung

Wohnraum ist in Deutschland, insbesondere in den Metropolregionen, knapp. Besonders in wirtschaftlich starken Regionen treibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum den Mietpreis in die Höhe. Gleichzeitig steigen besonderes in diesen Regionen auch die Preise für den Immobilienkauf, da die Nachfrage die Preise diktiert. Die steigenden Immobilienpreise führen letztlich auch zu einer Verteuerung der Nettokaltmieten, da sich die Investition in den Immobilienkauf lohnen muss. Diese Investitionen in Immobilien als sichere Anlagemöglichkeit sind größtenteils durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) begründet. Diese gesteigerte Investitionsbereitschaft in Immobilien sorgt insbesondere in den Metropolregionen für steigende Bodenrichtwerte. Steigende Bodenrichtwerte sind für Erben von Immobilienvermögen ein Problem, da sie eine der wichtigsten Kenngrößen für die Bewertung der Erbschaftsteuer auf Immobilienvermögen ist. Oftmals kommen dadurch auf die Erben erhebliche Steuerzahlungen zu, die vielfach nur durch den Verkauf der vermieteten Immobilie zu entrichten sind. Käufer sind dann in den seltensten Fällen private Investoren oder gemeinnützige Immobilienunternehmen, sondern vor allem an Gewinnmaximierung orientierte Immobilienkonzerne. Kann die Erbschaftsteuer dennoch gezahlt werden, muss ein Kredit aufgenommen werden. Sowohl beim Verkauf der Immobilie als auch bei der Weiterführung werden durch die hohe Erbschaftsteuerbelastung Mieterhöhungen notwendig. Indem der Grundsatz der Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen auf die Erbschaftsteuer auf vermietetes Immobilienvermögen angewendet wird, kann das Mietniveau gehalten und damit bezahlbarer Wohnraum für einen langen Zeitraum in angespannten Wohnungsmärkten erhalten werden.

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