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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Voraussetzungen für die Förderung nach der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" entsprechend der Situation der Unternehmen anzupassen.
Perustelut
Härtefälle- bzw. Sonderregelungen für Betriebe, die aufgrund behördlicher Schließungsanordnung in besonderem Maße von den Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind und dennoch Ausbildungsplätze vergeben haben, sind weder in der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ noch in der Ersten Änderung der Förderrichtlinie vorgesehen. Auch kommt der Agentur für Arbeit dafür kein Ermessensspielraum zu.Es herrscht eine offensichtliche Ungleichbehandlung, denn ein Handwerksbetrieb, der seinen Arbeiten trotz Pandemie weitestgehend nachkommen kann, erhält die Prämie. Einem zwangsgeschlossenen Unternehmen wird sie verweigert.Einem Restaurant, welches zwangsgeschlossen ist und keine Einnahmen hat, dennoch während der Pandemie Auszubildende einstellte, bzw. übernahm und behalten möchte, wird die Ausbildungsprämie verwehrt, weil es knapp das Ausbildungsniveau der letzten drei Jahre nicht erreichte.Hier besteht eindeutig eine Gesetzes- bzw. Regelungslücke.Es ist unmöglich ohne Einnahmen das selbe Ausbildungsniveau zu erreichen. Hier sollte eine Sonderregelung greifen, um diese Ausbildungsbetriebe dennoch zu unterstützen und die Auszubildenden vor Kündigungen zu schützen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
18.02.2021
Vetoomus päättyy:
13.05.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 10.11.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan