Anpassung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Voraussetzungen für die Förderung nach der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" entsprechend der Situation der Unternehmen anzupassen.

Begründung

Härtefälle- bzw. Sonderregelungen für Betriebe, die aufgrund behördlicher Schließungsanordnung in besonderem Maße von den Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind und dennoch Ausbildungsplätze vergeben haben, sind weder in der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ noch in der Ersten Änderung der Förderrichtlinie vorgesehen. Auch kommt der Agentur für Arbeit dafür kein Ermessensspielraum zu.Es herrscht eine offensichtliche Ungleichbehandlung, denn ein Handwerksbetrieb, der seinen Arbeiten trotz Pandemie weitestgehend nachkommen kann, erhält die Prämie. Einem zwangsgeschlossenen Unternehmen wird sie verweigert.Einem Restaurant, welches zwangsgeschlossen ist und keine Einnahmen hat, dennoch während der Pandemie Auszubildende einstellte, bzw. übernahm und behalten möchte, wird die Ausbildungsprämie verwehrt, weil es knapp das Ausbildungsniveau der letzten drei Jahre nicht erreichte.Hier besteht eindeutig eine Gesetzes- bzw. Regelungslücke.Es ist unmöglich ohne Einnahmen das selbe Ausbildungsniveau zu erreichen. Hier sollte eine Sonderregelung greifen, um diese Ausbildungsbetriebe dennoch zu unterstützen und die Auszubildenden vor Kündigungen zu schützen.

Link zur Petition

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