Rinkimas baigtas
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, dass Einkünfte, die nicht aufgrund von versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Arbeit erzielt werden, solange nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet werden, bis die Freibetragsgrenzen des allgemeinen Schonvermögens sowie der Altersvorsorge erreicht sind.
Priežastis
Jedem Leistungsempfänger steht ein Schonvermögen (Alter X €150) und eine Altersvorsorge (Alter X €750) zu. Ist dieser Gesamtbetrag noch nicht erreicht, sollten "Einkünfte" wie z. B. Steuerrückerstattungen nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden, sondern dem Schonvermögen zugerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Leistungsempfänger nachweisen, dass der Betrag vollständig auf ein entsprechendes (Unter-)Konto für Schonvermögen/Altersvorsorge überwiesen wurde.
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Kol kas jokio argumento PRIEŠ.