Anrechnung von Einkünften auf die Grundsicherungsleistungen

Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Støttende 18 inn Deutschland

Innsamling ferdig

18 Støttende 18 inn Deutschland

Innsamling ferdig

  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Videresending

Mit der Petition wird gefordert, dass Einkünfte, die nicht aufgrund von versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Arbeit erzielt werden, solange nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet werden, bis die Freibetragsgrenzen des allgemeinen Schonvermögens sowie der Altersvorsorge erreicht sind.

Grunnen til

Jedem Leistungsempfänger steht ein Schonvermögen (Alter X €150) und eine Altersvorsorge (Alter X €750) zu. Ist dieser Gesamtbetrag noch nicht erreicht, sollten "Einkünfte" wie z. B. Steuerrückerstattungen nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden, sondern dem Schonvermögen zugerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Leistungsempfänger nachweisen, dass der Betrag vollständig auf ein entsprechendes (Unter-)Konto für Schonvermögen/Altersvorsorge überwiesen wurde.

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