18 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Einkünfte, die nicht aufgrund von versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Arbeit erzielt werden, solange nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet werden, bis die Freibetragsgrenzen des allgemeinen Schonvermögens sowie der Altersvorsorge erreicht sind.
Begründung
Jedem Leistungsempfänger steht ein Schonvermögen (Alter X €150) und eine Altersvorsorge (Alter X €750) zu. Ist dieser Gesamtbetrag noch nicht erreicht, sollten "Einkünfte" wie z. B. Steuerrückerstattungen nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden, sondern dem Schonvermögen zugerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Leistungsempfänger nachweisen, dass der Betrag vollständig auf ein entsprechendes (Unter-)Konto für Schonvermögen/Altersvorsorge überwiesen wurde.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.10.2021
Petition endet:
05.11.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.