Anrechnung von Einkünften auf die Grundsicherungsleistungen

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Unterstützende 18 in Deutschland

Sammlung beendet

18 Unterstützende 18 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass Einkünfte, die nicht aufgrund von versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Arbeit erzielt werden, solange nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet werden, bis die Freibetragsgrenzen des allgemeinen Schonvermögens sowie der Altersvorsorge erreicht sind.

Begründung

Jedem Leistungsempfänger steht ein Schonvermögen (Alter X €150) und eine Altersvorsorge (Alter X €750) zu. Ist dieser Gesamtbetrag noch nicht erreicht, sollten "Einkünfte" wie z. B. Steuerrückerstattungen nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden, sondern dem Schonvermögen zugerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Leistungsempfänger nachweisen, dass der Betrag vollständig auf ein entsprechendes (Unter-)Konto für Schonvermögen/Altersvorsorge überwiesen wurde.

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