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Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Das Arbeitsrecht solle dahingehend geändert werden, das Unternehmen nur für belegte Personalengpässe bis zu 5% Leiharbeitnehmer zu der im Betrieb gültigen Lohnstruktur beschäftigen dürfen.
Begrundelse
In der deutschen Wirtschaft hat es sich eingebürgert, dass fest angestellte Mitarbeiter abgebaut werden, und dann über Leiharbeitsfirmen, bzw. Ausgegliederte Dienstleistungsunternehmen zu schlechteren Konditionen und Teilzeit beschäftigt werden. Die Lohnstruktur vor der Ausgliederung ist ja allgemein zu ermitteln. Wenn Betriebe Leiharbeiter nur noch zu den im anfordernden Betrieb bestehenden Konditionen und Tarifen beschäftigt werden dürfen, kommt natürlich die Leihgebühr der Leiharbeitsfirma dazu . Dadurch ist der Reiz möglichst viel Arbeit über Leiharbeit abzuwickeln nicht mehr vorhanden. Solange aber Leiharbeitsfirmen ihre Arbeitskräfte zu so niedrigen Löhnen anbieten können, dass der entleihende Betrieb trotz der Entleihgebühr günstiger fährt als wenn er sie selbst beschäftigt , kann die Zahl der Aufstocker, die von ihrem Lohn für Vollzeitbeschäftigung nicht leben kann, nur weiter zunehmen. Die Unternehmen die Leiharbeiter beschäftigen und verleihen fahren ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit ein und schädigen so das ganze Land.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
15.01.2013
Andragendet slutter:
26.02.2013
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 4-17-11-8101-044006
Arbeitnehmerüberlassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen nur für belegte Personalengpässe
bis zu 5% Leiharbeitnehmer zu der im Betrieb gültigen Lohnstruktur beschäftigen
dürfen.
Zur Begründung wird vorgebracht, es würden in den Unternehmen Gewinne auf
Kosten der Allgemeinheit erwirtschaftet, indem Stellen festangestellter Mitarbeiter
abgebaut werden, um dann über Leiharbeitsfirmen oder ausgegliederte
Dienstleistungsfirmen die Arbeitnehmer zu schlechteren ... mere
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