Arbeitnehmerüberlassung - Beschäftigung/Entlohnung von Leiharbeitnehmern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
463 Unterstützende 463 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

463 Unterstützende 463 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Das Arbeitsrecht solle dahingehend geändert werden, das Unternehmen nur für belegte Personalengpässe bis zu 5% Leiharbeitnehmer zu der im Betrieb gültigen Lohnstruktur beschäftigen dürfen.

Begründung

In der deutschen Wirtschaft hat es sich eingebürgert, dass fest angestellte Mitarbeiter abgebaut werden, und dann über Leiharbeitsfirmen, bzw. Ausgegliederte Dienstleistungsunternehmen zu schlechteren Konditionen und Teilzeit beschäftigt werden. Die Lohnstruktur vor der Ausgliederung ist ja allgemein zu ermitteln. Wenn Betriebe Leiharbeiter nur noch zu den im anfordernden Betrieb bestehenden Konditionen und Tarifen beschäftigt werden dürfen, kommt natürlich die Leihgebühr der Leiharbeitsfirma dazu . Dadurch ist der Reiz möglichst viel Arbeit über Leiharbeit abzuwickeln nicht mehr vorhanden. Solange aber Leiharbeitsfirmen ihre Arbeitskräfte zu so niedrigen Löhnen anbieten können, dass der entleihende Betrieb trotz der Entleihgebühr günstiger fährt als wenn er sie selbst beschäftigt , kann die Zahl der Aufstocker, die von ihrem Lohn für Vollzeitbeschäftigung nicht leben kann, nur weiter zunehmen. Die Unternehmen die Leiharbeiter beschäftigen und verleihen fahren ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit ein und schädigen so das ganze Land.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8101-044006

    Arbeitnehmerüberlassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen nur für belegte Personalengpässe
    bis zu 5% Leiharbeitnehmer zu der im Betrieb gültigen Lohnstruktur beschäftigen
    dürfen.
    Zur Begründung wird vorgebracht, es würden in den Unternehmen Gewinne auf
    Kosten der Allgemeinheit erwirtschaftet, indem Stellen festangestellter Mitarbeiter
    abgebaut werden, um dann über Leiharbeitsfirmen oder ausgegliederte
    Dienstleistungsfirmen die Arbeitnehmer zu schlechteren ... weiter

Noch kein PRO Argument.

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