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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass nach der vorgesehenen Erhöhung vom Mindestlohn ab dem 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84 € sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer der Eigentumsschutz und der Anspruch auf Beschäftigung gewahrt werden.
Pamatojums
Dazu müssen auch die Grenzen für den Zuverdienst bei dem Bezug von Renten, als auch die für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für die Steuerfreiheit beim Ausüben von Minijobs von derzeit 450 € auf dann 468 € angehoben werden.470,- Euro währe besser, weil ein nich so krummer Betrag !Es darf nicht sein, dass ein Arbeitnehmer mehr Mitarbeiter einstellen muss und dadurch nicht mehr Wettbewerbsfähig ist, oder ein Arbeitnehmer die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr ausführen kann, weil die Erhöhung vom Mindestlohn dazu führt, dass der Arbeitnehmer dann einen zu hohen oder nicht mehr steuerfreien bzw. bei Rentenbezug nicht mehr anrechnungsfreien Stundenlohn bekäme oder deshalb dieselbe Arbeit plötzlich schlechter vergütet wird. Mit freundlichen Grüßengez. Gredo Förster
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
29.06.2016
Petīcija beidzas:
20.09.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-11-8006-034001
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petiton wird gefordert, mit der Erhöhung des Mindestlohns auch die
Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung anzuheben.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, nach der Erhöhung des
Mindestlohns zum 1. Januar 2017 müssten die Grenzen für den Zuverdienst bei
Rentenbezug, als auch für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für
die Steuerfreiheit bei der Ausübung von Minijobs von derzeit 450 Euro... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.