Область: Германия

Arbeitslohn - Anhebung der Entgeltgrenze von 450 € für geringfügig entlohnte Beschäftigung bei Erhöhung des Mindestlohns

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Поддерживающий 50 через Германия

Петиция была отклонена.

50 Поддерживающий 50 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2016
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass nach der vorgesehenen Erhöhung vom Mindestlohn ab dem 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84 € sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer der Eigentumsschutz und der Anspruch auf Beschäftigung gewahrt werden.

основания

Dazu müssen auch die Grenzen für den Zuverdienst bei dem Bezug von Renten, als auch die für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für die Steuerfreiheit beim Ausüben von Minijobs von derzeit 450 € auf dann 468 € angehoben werden.470,- Euro währe besser, weil ein nich so krummer Betrag !Es darf nicht sein, dass ein Arbeitnehmer mehr Mitarbeiter einstellen muss und dadurch nicht mehr Wettbewerbsfähig ist, oder ein Arbeitnehmer die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr ausführen kann, weil die Erhöhung vom Mindestlohn dazu führt, dass der Arbeitnehmer dann einen zu hohen oder nicht mehr steuerfreien bzw. bei Rentenbezug nicht mehr anrechnungsfreien Stundenlohn bekäme oder deshalb dieselbe Arbeit plötzlich schlechter vergütet wird. Mit freundlichen Grüßengez. Gredo Förster

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Новости

  • Pet 4-18-11-8006-034001

    Arbeitslohn


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petiton wird gefordert, mit der Erhöhung des Mindestlohns auch die
    Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung anzuheben.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, nach der Erhöhung des
    Mindestlohns zum 1. Januar 2017 müssten die Grenzen für den Zuverdienst bei
    Rentenbezug, als auch für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für
    die Steuerfreiheit bei der Ausübung von Minijobs von derzeit 450 Euro... далее

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