Arbeitslohn - Annahme mehrerer Minijobs mit versicherungsflichtiger Haupttätigkeit bei Einhaltung der 450-Euro-Grenze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Haupttätigkeit möglich ist, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben, wenn der Gesamtbetrag von 450 Euro nicht überschritten wird.

Begründung

Bei meiner Petition denke ich vor allem an gering verdienende Frauen (die z. B. in Teilzeitstellen arbeiten), die ihr Einkommen mit einem Minijob aufbessern möchten. Nehmen sie eine Stelle als Putzhilfe in einem Privathaushalt an, können sie dort üblicherweise zwischen 2 und 4 Stunden pro Woche arbeiten. Obwohl sie mit dieser Stelle weit unter 450 EUR verdienen, ist es ihnen aufgrund ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit nicht möglich, eine weitere Putzstelle anzunehmen. Diese Frau würde ihren weiteren Minijob in Schwarzarbeit ausüben, was niemandem von Vorteil ist!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8006-046696 Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Personen mit einer
    sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Beschäftigung zusätzlich mehrere so
    genannte Minijobs ausüben können, soweit der Verdienst aus diesen Minijobs
    insgesamt 450 Euro monatlich nicht überschreitet.

    Die Petition richtet sich gegen die geltende Regelung, dass Beschäftigte neben ihrer
    Hauptbeschäftigung jeweils nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
    (sogenannter Minijob) mit einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich
    versicherungsfrei ausüben können.

    Die... weiter

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