47 allekirjoitukset
Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Haupttätigkeit möglich ist, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben, wenn der Gesamtbetrag von 450 Euro nicht überschritten wird.
Perustelut
Bei meiner Petition denke ich vor allem an gering verdienende Frauen (die z. B. in Teilzeitstellen arbeiten), die ihr Einkommen mit einem Minijob aufbessern möchten. Nehmen sie eine Stelle als Putzhilfe in einem Privathaushalt an, können sie dort üblicherweise zwischen 2 und 4 Stunden pro Woche arbeiten. Obwohl sie mit dieser Stelle weit unter 450 EUR verdienen, ist es ihnen aufgrund ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit nicht möglich, eine weitere Putzstelle anzunehmen. Diese Frau würde ihren weiteren Minijob in Schwarzarbeit ausüben, was niemandem von Vorteil ist!
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.10.2017
Vetoomus päättyy:
03.12.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.2.2019Pet 4-18-11-8006-046696 Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Personen mit einer
sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Beschäftigung zusätzlich mehrere so
genannte Minijobs ausüben können, soweit der Verdienst aus diesen Minijobs
insgesamt 450 Euro monatlich nicht überschreitet.
Die Petition richtet sich gegen die geltende Regelung, dass Beschäftigte neben ihrer
Hauptbeschäftigung jeweils nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
(sogenannter Minijob) mit einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich
versicherungsfrei ausüben können.
Die... enemmän
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan