Région: Allemagne

Arbeitslohn - Bereitstellung eines vereinfachten Verfahrens (wie „Haushaltsscheck“ für Privathaushalte) für Unternehmen mit minimaler Lohnsumme

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Soutien 16 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

16 Soutien 16 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen mit einer minimalen Lohnsumme (zum Beispiel bis 5000 Euro pro Jahr) ein ähnlich vereinfachtes Verfahren wie der Haushaltsscheck für Privathaushalte über die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. (Beiträge nicht reduziert, lediglich Verfahren vereinfacht.)

Raison

Im konkreten Fall besteht ein "Haushaltsscheckverfahren" im privaten Haushalt (Lohnsumme p. a. 4800 Euro), das seit Jahren komplikationslos läuft.Für die Abrechnung der Hausmeistervergütung in der Eigentümergemeinschaft (Lohnsumme p. a. 1800 Euro, geplant max. 180 - 200 Stunden pro Jahr) müssen alljährlich Anmeldungen, Lohnabrechnungen, ... erstellt werden. Ein Service der Minijob-Zentrale (kostenpflichtig, Kosten höher als bei Haushaltsscheck), der eine Daueranmeldung und Bankeinzug der fälligen Beiträge ermöglicht, wäre eine deutliche Erleichterung.Außerdem entsteht durch die Pflicht, die Arbeitszeiten zu dokumentieren (im Sommer nach Bedarf, im Winter je nach Wetterlage!) eine Kontrollpflicht, die der Arbeitgeber (Eigentümer) nicht wirklich erfüllen kann.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 4-18-11-8006-042807 Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen für Minijobber ein ähnlich
    vereinfachtes Verfahren wie der Haushaltscheck für Privathaushalte zur Verfügung
    gestellt wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass für Privathaushalte ein
    Haushaltsscheckverfahren möglich sei, das problemlos laufe. Für die Abrechnung
    einer Hausmeistervergütung in einer Eigentümergemeinschaft mit einer Lohnsumme
    von etwa 1.800 Euro müssten dagegen jedes Jahr Anmeldungen und
    Lohnabrechnungen erstellt werden. Ein entsprechender... plus loin

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