71 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Einführung einer gesetzlichen und branchenübergreifenden Mindestlohnregelung bei Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschlägen gefordert.
Motivazioni:
Zielsetzung:Sonntagszuschläge: mindestens 100%Feiertagszuschlag: mindestens 100%Nachtzuschlag (20-07 Uhr): mindestens 25%In Deutschland ist der Sonntag traditionell ein Tag der Familie und der Entspannung, wird dieser durch einen verkaufsoffenen Sonntag gestört, erhalten die Mitarbeiter in den meisten Branchen Sonntagszuschläge (häufig 100-150%), um diese Störung der (christlichen und familiären) Ruhe finanziell aufzuwiegen. Mitarbeiter der Gastronomie, die wie Ärzte oder Polizisten täglich ihren Dienst unabhängig vom Wochentag und der Tageszeit an der Gesellschaft leisten kommen jedoch nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen! Nicht nur, dass sie nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen kommen, wird ihnen häufig erst ein Nachtzuschlag ab 22 bzw. teils 24 Uhr (auf ihren Mindestlohn) gezahlt. Ein Feiertag der gesellschaftlich sogar noch höher bewertet ist als ein Sonntag, wird bei einem internationalen Unternehmen wie Starbucks gerademal mit 50% Zuschlag aufgewertet und Sonntagszuschläge ist für diese Unternehmen ohne eindeutige gesetzliche Regelung ein Fremdwort! Damit sich dies endlich ändert, benötigt es klare und einheitliche Mindestregelungen, wie die Einführung des Mindestlohn bewiesen hat! Deshalb richtet sich diese Petition ausdrücklich an alle Werktätigen und auch Arbeitslosen aller Branchen, wehret den Anfängen und unterstützt die Benachteiligten! Mit Eurer Unterstützung für diese Petition stärkt ihr die Chance auf ein Anrecht auf Zuschläge branchenweit!
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
11/04/2016
La petizione termina:
04/08/2016
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-18-11-8006-031220
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, eine branchenübergreifende Mindestlohnregelung bei
Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschlägen einzuführen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in Deutschland sei der Sonntag
traditionell ein Tag der Familie und Entspannung. Werde dieser durch einen
verkaufsoffenen Sonntag gestört, erhielten die Mitarbeiter in den meisten Branchen
Sonntagszuschläge. Diese beliefen sich häufig auf 100 bis ... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.