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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Branchenmindestlohn für Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) eingeführt wird.
Perustelut
Die Lebenshaltungskosten steigen. Besonders für Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten stellt dies ein besonderes Problem dar, da diese auf Grund ihrer körperlichen und psychischen Konstitution oft nur für die nötigen Dinge des Leben arbeiten, zumal die Lebenshaltungskosten für diese Personengruppe (durch Medikamente, medizinische Hilfsmittel, etc.) eine besondere finanzielle Belastung darstellen.Die Schaffung eines Rahmens, in dem diese Bevölkerungsgruppe (welche rund 300.000 Menschen ausmacht) finanziell aus dem Rande des Existenzminimums herausgeholt wird, ist alleine schon aus Gründen der Teilhabe und der Gleichbehandlung von Nöten. Die Einrichtung eines Mindestlohnes von 5 EUR aufwärts (unter Berücksichtigung von Grundsicherung und Renten) würde dieses ermöglichen.
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Vetoomus alkoi:
19.02.2018
Vetoomus päättyy:
29.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 28.11.2019Petitionsausschuss
Pet 4-19-11-8006-004184
33129 Delbrück
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Branchenmindestlohn für Mitarbeiter von
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) eingeführt wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, steigende Lebenshaltungskosten
würden zunehmend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten vor
Probleme stellen. Es sei deshalb von Nöten, einen Mindestlohn von etwas mehr als 5 Euro
für diese Personengruppe einzuführen, welche rund 300.000 Menschen zählen würde.
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