Arbeitslohn - Einführung eines Branchenmindestlohns für Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
144 Unterstützende 144 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

144 Unterstützende 144 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass ein Branchenmindestlohn für Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) eingeführt wird.

Begründung

Die Lebenshaltungskosten steigen. Besonders für Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten stellt dies ein besonderes Problem dar, da diese auf Grund ihrer körperlichen und psychischen Konstitution oft nur für die nötigen Dinge des Leben arbeiten, zumal die Lebenshaltungskosten für diese Personengruppe (durch Medikamente, medizinische Hilfsmittel, etc.) eine besondere finanzielle Belastung darstellen.Die Schaffung eines Rahmens, in dem diese Bevölkerungsgruppe (welche rund 300.000 Menschen ausmacht) finanziell aus dem Rande des Existenzminimums herausgeholt wird, ist alleine schon aus Gründen der Teilhabe und der Gleichbehandlung von Nöten. Die Einrichtung eines Mindestlohnes von 5 EUR aufwärts (unter Berücksichtigung von Grundsicherung und Renten) würde dieses ermöglichen.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-11-8006-004184
    33129 Delbrück
    Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass ein Branchenmindestlohn für Mitarbeiter von
    Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) eingeführt wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, steigende Lebenshaltungskosten
    würden zunehmend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten vor
    Probleme stellen. Es sei deshalb von Nöten, einen Mindestlohn von etwas mehr als 5 Euro
    für diese Personengruppe einzuführen, welche rund 300.000 Menschen zählen würde.
    Zu den... weiter

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