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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent der Arbeitszeit mit mindestens der Höhe des Sozialhilfesatzes vergütet werden muss. Der Satz des Mindestlohns ist entsprechend anzupassen und in diesem Sinn auf alle Arbeitsverhältnisse ohne Ausnahmen auszuweiten.
Perustelut
Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt. Ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent sollte dies in jedem Fall ermöglichen. Inzwischen haben immer mehr Menschen einen Zweit- bzw. Drittjob. Mehrere Arbeitsstellen zu 100 Prozent zusammengerechnet sollten im Entgelt nicht weniger als das Existenzminimum ergeben. Dies kann durch eine solche Regelung sicher gestellt werden.Bei einer Zahl von 5,14 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigten und 2,61 Millionen im Nebenjob Beschäftigten (BAfA 2017) würde auch die Zahl der sog. Aufstocker (nach SGB II) deutlich verringert werden, was die staatlichen Zuwendungen und somit die staatliche Leistung verringern. Arbeitgeber sind als Verantwortliche mehr in die Pflicht genommen und werden nicht durch Aufstockungsleistungen an Arbeitnehmer indirekt subventioniert.
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Vetoomus alkoi:
24.11.2017
Vetoomus päättyy:
16.04.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.3.2019Pet 4-19-11-8006-001380 Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von
100 Prozent der Arbeitszeit mit mindestens der Höhe des Sozialhilfesatzes vergütet
werden müsse. Der Satz des Mindestlohns sei entsprechend anzupassen und in
diesem Sinn auf alle Arbeitsverhältnisse ohne Ausnahme anzuwenden.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Sozialhilfesatz
das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstelle und ein reguläres
Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent dies ermöglichen... enemmän
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