Arbeitslohn - Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts eines Vollzeitbeschäftigten mindestens wie Sozialhilfesatz

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
111 Støttende 111 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

111 Støttende 111 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent der Arbeitszeit mit mindestens der Höhe des Sozialhilfesatzes vergütet werden muss. Der Satz des Mindestlohns ist entsprechend anzupassen und in diesem Sinn auf alle Arbeitsverhältnisse ohne Ausnahmen auszuweiten.

Grunnen til

Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt. Ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent sollte dies in jedem Fall ermöglichen. Inzwischen haben immer mehr Menschen einen Zweit- bzw. Drittjob. Mehrere Arbeitsstellen zu 100 Prozent zusammengerechnet sollten im Entgelt nicht weniger als das Existenzminimum ergeben. Dies kann durch eine solche Regelung sicher gestellt werden.Bei einer Zahl von 5,14 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigten und 2,61 Millionen im Nebenjob Beschäftigten (BAfA 2017) würde auch die Zahl der sog. Aufstocker (nach SGB II) deutlich verringert werden, was die staatlichen Zuwendungen und somit die staatliche Leistung verringern. Arbeitgeber sind als Verantwortliche mehr in die Pflicht genommen und werden nicht durch Aufstockungsleistungen an Arbeitnehmer indirekt subventioniert.

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nyheter

  • Pet 4-19-11-8006-001380 Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis im Umfang von
    100 Prozent der Arbeitszeit mit mindestens der Höhe des Sozialhilfesatzes vergütet
    werden müsse. Der Satz des Mindestlohns sei entsprechend anzupassen und in
    diesem Sinn auf alle Arbeitsverhältnisse ohne Ausnahme anzuwenden.

    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Sozialhilfesatz
    das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstelle und ein reguläres
    Arbeitsverhältnis im Umfang von 100 Prozent dies ermöglichen... lengre

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