38 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der angestrebte Mindestlohn zwar in weiten Teilen umgesetzt, aber für bestimmte Arbeitsbereiche und Personengruppen nicht verbindlich wird.
Αιτιολόγηση
Der Mindestlohn ist gut, aber zumindest zur Zeit nicht in allen Lohnbereichen realisierbar. Der angestrebte Mindestlohn von 8,50€ ist zur Zeit nicht umsetzbar, weil dadurch vor allen Dingen "gefällige" Dienstleistungsbereiche in Schwarzarbeit versinken werden. Es ist so nicht mehr möglich in diesen Bereichen Unternehmen zu errichten. Konkret geht es hierbei z.B. um Zeitungsausträger, Babysitter, Hausservices, usw.Für diese Bereiche existiert schon jetzt ein gigantischer Anteil an Schwarzarbeit, verständlich. Aktuelle Löhne für Schüler im Bereich Babysitting liegen zwischen 3,00€ pro Stunde und 6,00€ pro Stunde (Ost) und 5,00€ pro Stunde und 9,00€ pro Stunde (West). Ist es noch möglich ein Unternehmen auf dieser Basis zu errichten, also wenn 8,50€ pro Stunde bezahlt werden müssen? Hinzu kommen Versicherungen, laufende Kosten, Steuern, usw.Ein Unternehmen müsste circa 11,00€ bis 14,00€ pro Stunde verlangen, damit überhaupt eine Deckung möglich ist. Welche (meistens junge) Eltern können und vor allen Dingen wollen das bezahlen? Gute Bezahlung ist wichtig, aber solange die Gesellschaft nicht bereit ist, für eine Dienstleistung dieser Art ebenfalls den Mindestlohn zu bezahlen, wird die Schwarzarbeit wegweisend, und damit ist niemandem geholfen, nicht den "Arbeitnehmer", nicht den "Arbeitgebern" (Beispiel: das Haus brennt ab ohne Versicherung des Babysitters) und auch nicht dem Staat. Ein Vorschlag zur Lösung ist allerdings, dass Personen unter 18 Jahre, Studenten, Ungelernte unter 21 (25), Senioren und Ehrenamtliche von der Regelung des Mindestlohns ausgenommen werden. Damit wäre Deutschland auf einem sehr guten Weg in Richtung fairer Bezahlung und zur Verminderung von Schwarzarbeit.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
19/03/2014
Η αναφορά τελειώνει:
30/04/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-18-11-8006-004994
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der angestrebte Mindestlohn zwar in weiten Teilen
umgesetzt, aber für bestimmte Arbeitsbereiche und Personengruppen nicht
verbindlich wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, der angestrebte Mindestlohn in
Höhe von 8,50 Euro sei in einigen Dienstleistungsbereichen nicht umsetzbar. Es sei
nicht möglich, in diesen Bereichen Unternehmen aufzubauen. Diese würden dann in
Schwarzarbeit versinken. Konkret gehe es... παρακάτω
Συζήτηση
Der Mindestlohn sichert Existenzgrundlage. Stattdessen müssen durch wirksame Kontrollen in allen Bereichen diejenigen aus dem Verkehr gezogen werden die durch gewerbliche Tätigkeit mit einem Einkommen unterhalb der definierten Armutsgrenze, die eigene Zukunft, die Existenz anderer und unser Sozialsystem gefährden.