233 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die sofortige Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beschließen.
Pamatojums
Nach § 159 SGB III kann der Arbeitssuchende für unterschiedliche Vergehen mit verschiedenen Sperrfristen belangt werden. Für 1 Woche oder sogar bis 12 Wochen kann dem Hilfebedürftigen die Existenzgrundlage entzogen werden. Dies ist rechtlich mehr als fragwürdig. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung und dem Arbeitssuchenden werden die Leistungen, für die er Beiträge eingezahlt hat, entzogen. Weiterhin verstoßen die Sperrfristen gegen das Grundgesetz. Nach Artikel 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Der Entzug der Existenzgrundlage, hier das ALG I, ist menschenunwürdig. Weiterhin ist im Artikel 20 GG das Sozialstaatsprinzip geregelt. Diese Grundsätze erfahren durch Artikel 79 Abs. 3 GG einen besonderen Schutz und dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Der Grundsatz der freien Berufswahl nach Artikel 12 GG ist ebenfalls außer Kraft gesetzt, da der Arbeitssuchende fast jede Arbeit annehmen muss, insoweit sie nicht gegen die guten Sitten i.s.d § 138 Abs. 1 BGB verstößt. Menschenwürde, freie Berufswahl und das Sozialstaatsprinzip sind wichtige Pfeiler im Grundgesetz, durch die Sperrfristen werden sie komplett außer Kraft gesetzt. Die Sperrfristen sind aus diesem Grund sofort abzuschaffen!
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
28.05.2015
Petīcija beidzas:
16.07.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-11-81501-022083
Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert die Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, nach § 159 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) könne der Arbeitsuchende für unterschiedliche Vergehen
mit verschiedenen Sperrfristen belangt werden. Dabei werde dem Hilfebedürftigen die
Existenzgrundlage entzogen. Das Arbeitslosengeld sei aber eine
Versicherungsleistung. Daher seien Sperrfristen rechtlich fragwürdig. Auch werde
gegen... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.