Bölge : Almanya

Arbeitslosengeld - Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch

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Deutschen Bundestag
233 Destekleyici 233 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die sofortige Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beschließen.

Gerekçe

Nach § 159 SGB III kann der Arbeitssuchende für unterschiedliche Vergehen mit verschiedenen Sperrfristen belangt werden. Für 1 Woche oder sogar bis 12 Wochen kann dem Hilfebedürftigen die Existenzgrundlage entzogen werden. Dies ist rechtlich mehr als fragwürdig. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung und dem Arbeitssuchenden werden die Leistungen, für die er Beiträge eingezahlt hat, entzogen. Weiterhin verstoßen die Sperrfristen gegen das Grundgesetz. Nach Artikel 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Der Entzug der Existenzgrundlage, hier das ALG I, ist menschenunwürdig. Weiterhin ist im Artikel 20 GG das Sozialstaatsprinzip geregelt. Diese Grundsätze erfahren durch Artikel 79 Abs. 3 GG einen besonderen Schutz und dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Der Grundsatz der freien Berufswahl nach Artikel 12 GG ist ebenfalls außer Kraft gesetzt, da der Arbeitssuchende fast jede Arbeit annehmen muss, insoweit sie nicht gegen die guten Sitten i.s.d § 138 Abs. 1 BGB verstößt. Menschenwürde, freie Berufswahl und das Sozialstaatsprinzip sind wichtige Pfeiler im Grundgesetz, durch die Sperrfristen werden sie komplett außer Kraft gesetzt. Die Sperrfristen sind aus diesem Grund sofort abzuschaffen!

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Haberler

  • Pet 4-18-11-81501-022083

    Arbeitslosengeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert die Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, nach § 159 Drittes Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB III) könne der Arbeitsuchende für unterschiedliche Vergehen
    mit verschiedenen Sperrfristen belangt werden. Dabei werde dem Hilfebedürftigen die
    Existenzgrundlage entzogen. Das Arbeitslosengeld sei aber eine
    Versicherungsleistung. Daher seien Sperrfristen rechtlich fragwürdig. Auch werde
    gegen... daha ileri

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