Arbeitslosengeld II - Abänderung bzw. Verringerung der fachlichen Weisungen gemäß § 10 Absatz 3 SGB II (zumutbare Pendelzeit)

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

70 署名

請願は終了しました

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請願は終了しました

  1. 開始 2017
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

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請願書の宛先: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die fachlichen Weisungen gemäß § 10 Absatz 3 SGB II bei der zumutbaren Pendelzeit abgeändert bzw. verringert werden.

理由

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 und weniger Stunden: 2 Stunden Pendelzeit täglich,bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.Die erhöhte Arbeitsleistung in Stunden wird in den Vorgaben mit erhöhter Pendelzeit bestraft.Vorschlag:< 6 Std = 1,5 Std.> 6 Std = 1 Std.Wer mehr Arbeitsleistung in Stunden erbringt, sollte nicht mit einer verlängerten Pendelpflichtzeit bestraft werden, sondern mit einer verkürzten Zeit belohnt, da der Arbeitnehmer im Fall von mehr Arbeitsleistung wesentlich mehr Aufbringen muss, als jemand mit weniger Stunden. Also wird im vorhandenen SGB II die Mehrarbeit bestraft und dies ist unrecht, zumal teilweise auch erachtliche Stundenzeiten, besonders bei 12 Stundenschichten in vielen Berufsgruppen schlichtweg zur Überforderung führen und dann gesundheitsbedingte Ausfälle resultieren.12 Stundenschicht + 2,5 Std Pendelweg = 14,5 Stunden Dauerbelastung. Erhöhtes Unfallrisiko und erhöhte Fehleranfälligkeit im Beruf. Daher sollten sich hier die maximalen Pendelpflichtzeiten, da sie insbesondere als Zumutbarkeitsregelungen gelten, erheblich abgesenkt werden!

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請願に関する情報

請願開始: 2017/04/22
コレクション終了: 2017/06/07
地域: Deutschland
カテゴリ:  

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